Allgemeine Liefer- und Auftragsbedingungen
der Essedea GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch für Auskünfte und Beratung, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Auskünfte; Beratung; Eigenschaften von Produkten

2.1. Auskünfte und Beratung hinsichtlich unserer Produkte erfolgen ausschließlich aufgrund unserer bisherigen Erfahrung. Die hierbei angegebenen Werte sind als Durchschnittswerte anzusehen. Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Leistungsangaben sowie sonstigen technischen Angaben erfolgen nach bestem Wissen, sind annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte und als solche unverbindlich.

2.2. Bestimmte Eigenschaften oder Anforderungen des Kunden gelten mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung nur dann als zugesichert, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt oder vereinbart wurde. Entsprechendes gilt für die Gewährung von Garantien.

2.3. Alle unsere Produkte werden ständig aktualisiert und einem fortschreitenden Stand der Technik angepasst. Wir behalten uns daher nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) Änderungen der Produkte auch nach der Bestellung vor.
Eine Haftung für die Verwendbarkeit unserer Produkte zu dem vom Kunden in Aussicht genommenen Verwendungszweck übernehmen wir nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3. Probeexemplare; Modelle

Die Eigenschaften von zur Verfügung gestellten Probeexemplaren, Modellen oder sonstigen Gegenständen werden nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4. Vertragsschluss; Lieferumfang; Abnahme

4.1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und bei Sonder- und Einführungsangeboten vorbehaltlich der Deckung durch unseren Vorrat. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen oder die Ware ausliefern. Im letzteren Fall wird die Auftragsbestätigung durch unsere Rechnung ersetzt. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

Sofern ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

4.2. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst.

4.3. Ein Beschaffungsrisiko wird – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – von uns nicht übernommen. Dies gilt auch beim Verkauf bzw. der Lieferung einer der Gattung nach bestimmten Sache.

4.4. Bei Abrufaufträgen oder kundenbedingten Abnahmeverzögerungen sind wir berechtigt, das Material bzw. die Ware für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen und / oder einzukaufen. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können demnach nach Erteilung des Auftrags nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Bestellungen auf Abruf sind innerhalb von 3 Monaten ab Lieferbereitschaft abzunehmen.

4.5. Verzögert sich die Abnahme der Ware oder der Versand aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, sind wir berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist nach unserer Wahl sofortige Kaufpreiszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Falle des Schadensersatzverlangens beträgt der zu leistende Schadensersatz mindestens 10% des Nettolieferpreises. Der Nachweis eines geringeren Schadens oder des Nichtanfalls eines Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.

4.6. Aussagen in Zertifikaten oder anderen übermittelten Dokumenten stellen weder eine Garantie noch die Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.

4.7. Bei Lieferungen an Unternehmer sind wir zu Mengenabweichungen von bis zu 5% berechtigt.

5. Lieferzeit

5.1. Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren (ca., etwa, etc.) Lieferterminen und -fristen bemühen wir uns, diese nach besten Kräften einzuhalten.

5.2. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrags geklärt sind und alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorlieben; entsprechendes gilt für Liefertermine. Hat der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen verlangt, so beginnt eine neue Lieferfrist mit der Bestätigung der Änderung durch uns.

5.3. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig. Als Liefertag gilt der Tag der Meldung der Versandbereitschaft, anderenfalls der Tag der Absendung der Ware. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

5.4. Geraten wir in Lieferverzug, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen und nach dem fruchtlosen Ablauf vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung oder Nichterfüllung – gleich aus welchem Grunde – bestehen nur nach Maßgabe der Regelung in Ziffer 11. Ist der Kunde Unternehmer, geraten wir nicht in Verzug, solange der Kunde mit der Erfüllung von Verpflichtungen uns gegenüber, auch aus anderen Verträgen, in Verzug ist.

6. Selbstlieferungsvorbehalt; höhere Gewalt und sonstige Behinderungen

6.1. Erhalten wir trotz ordnungsgemäßer Eindeckung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Lieferung oder Leistung unserer Unterlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so werden wir unseren Kunden rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko übernommen haben. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.

6.2. Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach 6.1 der vereinbarte Liefertermin oder die vereinbarte Lieferfrist nicht unerheblich überschritten, so ist der Kunde berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Lieferverzögerung für ihn objektiv unzumutbar ist.

7. Versand und Gefahrübergang

7.1. Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, erfolgt der Versand durch uns unversichert auf Gefahr und zu Lasten des Kunden. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten.

7.2. Die Gefahr geht mit Übergabe der zu liefernden Ware an den Kunden, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmungen, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes, des Lagers oder der Niederlassung auf den Kunden über.

7.3. Verzögert sich die Sendung dadurch, dass wir infolge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzuges des Kunden von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, oder aus einem sonstigen, vom Kunden zu vertretenden Grund, so geht die Gefahr spätestens ab Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

8. Mängelrügen und Gewährleistung

8.1. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

8.2. Ist der Kunde Unternehmer, so ist die Ware bei Erhalt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind sofort, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung zu rügen. Bei Anlieferung erkennbare Mängel müssen zudem dem Transportunternehmen gegenüber gerügt und die Aufnahme der Mängel von diesem veranlasst werden. Nicht offensichtliche Mängel sind umgehend nach ihrem Bekanntwerden zu rügen. Die gerügten Mängel sind zu dokumentieren. Ist der Vertrag für die Parteien ein Handelsgeschäft, so gilt ergänzend § 377 HGB. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren die Mängelgewährleistungsansprüche nach einem Jahr nach Gefahrenübergang.

8.3. Kunden, die keine Unternehmer sind, müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Kunde diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Kunden. Wurde der Kunde durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.

8.4. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach zweimal gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Für die Gewährleistungsfrist gilt Ziffer 11.3 entsprechend.

8.5. Wählt der Kunde nach zweimal gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung vorsätzlich oder arglistig verursacht haben und bei einer Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.

8.6. Unsere Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen, soweit Mängel und damit zusammenhängende Schäden nicht nachweisbar auf fehlerhaftem Material, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung beruhen. Insbesondere ist die Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen, für die Folgen fehlerhafter Benutzung oder Abnutzung der Ware, übermäßigen Einsatz oder ungeeignete Behandlung und Pflege.

9. Preise; Zahlungsbedingungen

9.1. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO einschließlich Verpackung, Fracht ab Lieferwerk oder Lager, zuzüglich vom Kunden zu tragender Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

9.2. Fracht- und Transportkosten werden dem Kunden belastet, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

9.3. Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Lieferumfangs sind, werden mangels abweichender Vereinbarung auf der Basis unserer jeweils gültigen allgemeinen Produktpreisliste bzw. Preisliste für Lohnarbeiten ausgeführt.

9.4. Wir sind berechtigt, die Vergütung einseitig angemessen (§ 315 BGB) im Falle der Erhöhung von Materialbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Energiekosten sowie Kosten durch Umweltauflagen zu erhöhen. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt dies nur wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen.

9.5. Unsere Rechnungen sind unverzüglich und ohne Skonti zahlbar, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Mit Eintritt des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank, wenn es sich nicht um einen Verbraucher handelt, in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 10,5% berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei uns oder der Gutschrift auf unserem Konto. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

9.6. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, so sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, die Belieferung einzustellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Stellung uns genehmer Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung von solchen Sicherheiten vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

9.7. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nicht. Das Recht zur Aufrechnung besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor (nachstehend insgesamt „Vorbehaltsware“), bis unsere Forderungen aus dem geschlossenen Vertrag beglichen sind.

10.2. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme aller Vorbehaltsware berechtigt; der Kunde ist in diesem Fall ohne weiteres zur Herausgabe verpflichtet.

10.3. Von allen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder uns abgetretener Forderung hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

10.4. Ist der Kunde kein Verbraucher, so gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen: Bearbeitung und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns jedoch zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den Rechnungswerten der anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenstände. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, die als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Kunde uns schon jetzt im gleichen Verhältnis das Miteigentum hieran. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. Auf unser Verlangen ist der Kunde jederzeit verpflichtet, uns die zur Verfolgung unserer Eigentums- oder Miteigentumsrechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

10.5. Der Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.

10.6. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Einräumung von Sicherungseigentum, sind ihm nicht gestattet. Wird die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt, ist der Kunde verpflichtet, nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entfällt ohne weiteres, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt oder uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät.

10.7. Der Kunde tritt uns bereits hiermit alle Forderungen einschließlich Sicherheiten und Nebenrechten ab, die im Aus- oder im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegen den Endabnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Er darf keine Vereinbarung mit seinen Abnehmern treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen oder die Vorausabtretung der Forderung zunichte machen. Im Falle der Veräußerung von Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen gilt die Forderung gegen den Drittabnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten, sofern sich aus der Rechnung nicht die auf die einzelnen Waren entfallenden Beträge ermitteln lassen.

10.8. Der Kunde bleibt zur Einbeziehung der an uns abgetretenen Ware bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf berechtigt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, uns die zur Einziehung abgetretener Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben und, sofern wir dies nicht selbst tun, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten.

10.9. Übersteigt der Wert der für uns nach vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

11. Ausschluss und Begrenzung der Haftung

11.1. Bei Pflichtverletzungen haften wir nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

11.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden, bei Verlust des Lebens des Kunden, bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) und wenn aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend gehaftet wird.

11.3. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so können Schadensersatzansprüche nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.

12. Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

12.1. Ist einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht für Ihre Vertragserklärung eingeräumt, so gilt für diesen Folgendes:

Grundsätzlich können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen mittels eindeutiger Erklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Die Frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. 
Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor dem Verbraucher über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Abs. (1) BGB sowie das Muster-Widerrufsformular gemäß Anlage 2 des § 246a EGBGB informiert. Werden dem Verbraucher die vorgenannten Informationen nach Inbesitznahme der Ware jedoch innerhalb von 12 Monaten übermittelt, so endet die Widerrufsfrist vierzehn Tage nach dem Tag, an dem der Verbraucher diese Informationen erhalten hat.. 
Das Widerrufsrecht erlischt jedoch spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Inbesitznahme der Ware.

Für den Fall, dass Sie eine Widerrufsfrist wahren müssen, genügt zur Wahrung dieser Widerrufsfrist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Essedea GmbH & Co. KG
Lothforster Str. 50
D-41849 Wassenberg

+49 (0) 2432 / 964460
+49 (0) 2432 / 964455
info@essedea.de

12.2. Widerrufsfolgen:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben. Dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir könen die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben Paketversandfähige Sachen unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet haben, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie müssen einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umfang mit ihnen zurückzuführen ist. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen. Der Verbraucher hat nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen, es sei denn, dass wir uns dazu bereit erklärt haben, diese Kosten zu tragen oder es unterlassen haben, den Verbraucher darüber zu unterrichten, dass er diese Kosten zu tragen hat.

12.3. Besondere Hinweise:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir als Vertragspartner die Dienstleistung vollständig erbracht haben und die Ausführung auf die ausdrückliche Zustimmung des Vebrauchers erfolgt ist und dieser gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

12.4. Der Kunde hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und Sie bezüglich Ihres gesetzliches Widerrufsrechts unterrichtet worden sind.

13. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel

13.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind wir verpflichtet, die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden wie folgt:

13.2. Wir werden nach unserer Wahl auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritt- oder Minderungsrechte zu. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunde nicht verlangen. Unsere Pflicht zur Leistung von Schadensersatz richtet sich ausschließlich nach Ziffer 11.

13.3. Die vorstehend genannten Verpflichtungen unsererseits bestehen nur, soweit der Kunde uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt hat, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

13.4. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.

14. Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand

14.1. Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz unserer Firma in Wassenberg.

14.2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und des Internationalen Privatrechts ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – sofern ein solcher wirksam vereinbart werden kann – das am Sitz der Gesellschaft zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

15. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen aus anderen Gründen als den §§ 305-310 BGB bleiben die übrigen Bestimmungen vollwirksam. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gilt ohne weiteres eine solche Regelung, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt.

Hinweis:
Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass unsere Buchhaltung über eine EDV-Anlage geführt wird, und wir in diesem Zusammenhang auch die aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten speichern.

Stand: 04/2014